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Pensionskonto

Der Klau am Pensionskonto muss repariert werden

Am Pensionskonto knirscht es 2023 bei der jährlichen Anpassung gewaltig!

Das Pensionskonto ist die finanzielle Grundlage für alle, die zukünftig in Pension gehen werden. Doch die ASVG-Anpassung 2023 beträgt laut Aufwertungszahl gerade mal 3,1%. Das reißt bei einer Jahresinflation 2022 von 8,6% und einer derzeitigen monatlichen Inflation von über 10% ein gewaltiges Loch in der Pension – auf Lebenszeit! Und ruiniert so die künftigen Pensionen derer, die heute noch arbeiten oder gar arbeitslos sind!


Selbst den Vergleich mit der Erhöhung für die derzeitigen ASVG-Pensionisten von 5,8% hält die Aufwertungszahl für das Pensionskonto nicht stand!

Höchst betroffen sind die geburtenstarken Jahrgänge, das sind derzeit mehrere hunderttausende ArbeitnehmerInnen, die heuer oder nächstes Jahr in Pension gehen werden. Ihre künftige Pension wird also durch die Inflation besonders stark angegriffen und schwindet dahin wie Eis im Sommer!
Weil das Pensionskonto dieser horrenden Inflation, die mittlerweile seit einem Jahr tobt – d.h. seit vor dem Ukraine-Krieg –, nicht angepasst wird. Dabei ist das Pensionskonto Grundlage der künftigen Pensionsansprüche.
Die weiteren Pensionierungsjahrgänge hängen von der Inflationsentwicklung der nächsten Jahre ab.

Das Pensionskonto ist nicht auflösbar und man kann keinen Antrag stellen, es sich vorzeitig auszahlen zu lassen. Man ist abhängig.

Am Pensionskonto werden zwar die jährlichen Gutschriften angeführt, jedoch die konkreten Berechnungen für das Pensionskonto sind für den einzelnen Arbeitnehmer schwer bis nicht nachvollziehbar. Die Aufwertungszahl findet sich nicht.

Der Klau am Pensionskonto ist nun trotzdem vielen ArbeitnehmerInnen nach Zustellung der neuen Werte am Pensionskonto aufgefallen. Nachdem starker Unmut laut wurde, äußerte sich endlich auch die Arbeiterkammer. Wir brauchen eine Arbeiterkammer, die reagiert, bevor Missstände für jeden offensichtlich werden!

FAIR UND TRANSPARENT fordert die Arbeiterkammer auf, sofort gegen diese Missstände offensiv aufzutreten! Das muss jedenfalls repariert werden, sodass das Pensionskonto kein Reinfaller bleibt! Das ist Aufgabe einer gesetzlichen Arbeitnehmervertretung!


Hintergrund-Informationen:
  • Die Aufwertungszahl (Faktor für die Anpassung des Pensionskontos) ist gesetzlich geregelt in §108 Abs. 2 ASVG.
  • Die beitragsrechtlichen Werte, die auch die für die Inflationsanpasssung der Pensionskonten anzuwendende Aufwertungszahl beinhalten finden sich auf den Seiten der Sozialversicherung.
  • Die Inflationswerte der letzten 10 Jahre komprimiert aufbereitet sind nachzulesen unter https://teletext.orf.at/channel/orf1/page/179/2
Jänner 2023

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