Erwachsenenvertretung
2018 wurde die Erwachsenenvertretung mit dem 2. ErwachsenenSchutzGesetz auf neue Beine gestellt, um der UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) näher zu rücken. So zumindest die vorangegangenen Forderungen.
Die Zahl der vertretenen Personen ist groß:
- Statistik Parlament 25.01.2023
- Fast 70.000 Erwachsene sind vertreten laut Vertretungsnetz.at (03.05.2024)
Dazu kommen über 215.000 Vorsorgevollmachten (
Stand 2023).
Wichtiger Tipp von uns:
Betroffene können stets eine
Vertrauensperson mitnehmen, auch zu gerichtlichen Terminen.
Denn das neue Erwachsenenschutzgesetz wurde erlassen, weil offenbar
zu viele Personen einst unter Sachwalterschaft bzw. Erwachsenenvertretung gestellt wurden - teils nur deshalb, weil andere soziale Hilfsmöglichkeiten nicht da waren oder nicht ausgeschöpft wurden. Mehr Menschlichkeit ist auch heute mitunter noch gefragt.
Erwachsenenvertretung kann auch nur Teilbereiche betreffen und soll so weit wie möglich eigene Entscheidungen ermöglichen.
Der Wille des Betroffenen ist stets in den Vordergrund zu stellen.
Die Erwachsenenvertretung greift in
weite Rechtsregelungen ein.
Auch arbeitsrechtlich gibt es für vertretene Menschen immer wieder Herausforderungen.
Haben Sie Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns, wir helfen Ihnen gerne, denn wir wissen, es ist gar nicht einfach, richtige Ansprechpartner zu finden.
Fair und Transparent