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Belegschaftsvertreter unter Kündigungs-Willkür

Aktueller Vorfall zeigt unhaltbare Schattenseiten im Gesetz auf
Belegschaftsvertreter
der Gemeinde Wien und nahen Betrieben
sind Kündigungs-Willkür ausgeliefert


Ein besonders präkerer Kündigungs-Fall eines Personalvertreters und Betriebsrats wurde an uns als parteifreie unabhängige Gruppe FAIR UND TRANSPARTENT in der Arbeiterkammer Wien herangetragen. Dieser zeigt haltlose Zustände beim Kündigungs- und Entlassungsschutz von Personalvertretern der Gemeinde Wien und nahen Betrieben!
Personalvertreter haben, wenn sie berechtigte Mängel aufzeigen, keinen bzw. keinen ausreichenden Schutz vor einer Kündigungs-Willkür. Die Situation ist wesentlich schlechter als bei gewählten Betriebsräten in der Privatwirtschaft, die durch das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und das Betriebsrätegesetz geschützt sind.

Sie können viel zu einfach und ohne gerichtlichen Beschluss vom Dienstgeber (der Stadt Wien) gekündigt werden. Dies führt die MitarbeiterInnen-Vertretung ad absurdum! Wenn PersonalvertreterInnen berechtigte Kritik der Kolleginnen und Kollegen nicht weitertragen dürfen, weil sie Gefahr laufen, ihren Job zu verlieren, sind sie quasi mundtot gemacht.

Doch die Tragweite geht im aktuellen Fall noch viel weiter. Die betroffene Person ist zusätzlich viele Jahre lang aktiver Betriebsrat im größten gemeindenahen Verkehrsbetrieb, zu dem er schon vor Jahrzehnten von der Gemeinde Wien zugewiesen wurde.
Und trotzdem kann die Stadt Wien mirnichts dirnichts kündigen !?

Mirnichts dirnichts heißt, das Magistrat ruft den Zentralausschuss bzw. Personalkommission an und verlangt Zustimmung zur Kündigung eines Personalvertreters. Der Ausschuss, besetzt mit Gemeinderats- und zum Teil gleichzeitig hochrangigen Gewerkschafts- bzw. Arbeiterkammer-Funktionären, winkt das Kündigungsbegehren durch, ohne mit dem Betroffenen ein klärendes Gespräch zu führen, und stimmt (leichtfertig?) im (gesetzlich gedeckten?) Corona-virtuellen Umlaufbeschluss der Kündigung zu! Dieserart hat man sich rasch eines unabhängigen Personalvertreters und Betriebsrats zu entledigen versucht. Wie praktisch!

Ob dies unter sozial bzw. gerecht fällt, muss jeder für sich beantworten.

Festzustellen ist jedenfalls, dass durch so ein Vorgehen gegen einen parteiunabhängigen Personalvertreter und Betriebsrat, wie es aktuell passiert ist, die Angst vor möglichem willkürlichem Jobverlust geschürt wird, wenn man die Meinungen der Kollegenschaft weitergibt. Sämtliche Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird damit ad absurdum geführt und ausschaltet – oder besser gesagt, still und in Spur gehalten.

Und das in Zeiten von Corona wo sowohl Gewerkschaft als auch Arbeiterkammer trommeln, wie sehr sie sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen. Und jetzt soll ausgerechnet die Forderung eines unabhängigen Personalvertreters und Betriebsrats nach ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen den COVID-19-Virus Mitarbeiter verunsichern und einen Kündigungsgrund darstellen?

Die japanische Lehre Kaizen besagt, dass Kritik von der Geschäftsleitung immer als Beitrag zur Verbesserung angesehen werden und damit sogar erwünscht sein soll!

Wir fordern die Gemeinde Wien, die Arbeiterkammer Wien und die Gewerkschaften auf, sozialpartnerschaftlich
  • die Kündigung dieses jahrzehntelangen verdienten Mitarbeiters, Personalvertreters und Betriebsrats unverzüglich zurückzunehmen und
  • rasch den gesetzlichen Schutz für alle Personalvertreter auf den Status von Betriebsräten zu heben!

27.06.2020

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