Fair und Transparent
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Arbeitslos

Arbeitslos – und nicht automatisch wahlberechtigt bei der AK-Wahl

FAIR UND TRANSPARENT setzt sich dafür ein, dass arbeitssuchende Menschen bei der AK-Wahl mitbestimmen und auch kandidieren dürfen
wahlweise in dem Bundesland, wo sie wohnen oder wo sie vor der dem Jobverlust gearbeitet haben.

Für das Team FAIR UND TRANSPARENT sind die derzeitigen Regelungen zur AK-Wahl in Bezug auf arbeitssuchende Menschen nicht zufriedenstellend:
Menschen, die aus dem Job gedrängt wurden und für längere Zeit keine Arbeit mehr finden können, sind derzeit großteils von der AK-Wahl ausgeschlossen.

Aber auch arbeitslose Menschen, die heuer grundsätzlich wahlberechtigt wären , sind nicht automatisch wahlberechtigt. Sie haben eine zusätzliche Hürde zu nehmen und müssen sich erst ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Zuschrift der AK wurde von vielen Menschen aber nicht oder nicht richtig wahrgenommen, wie wir erfahren haben. Damit sind sie jetzt von der Wahl ausgeschlossen.

FAIR UND TRANSPARENT meint, arbeitssuchende Menschen dürfen keine Menschen zweiter Klasse sein! Deshalb: Volles Wahlrecht und automatische Wahlberechtigung für alle Arbeitssuchenden!

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Im Sinne der Gleichberechtigung sind die auf unseren Seiten gebrauchten Formulierungen geschlechtsneutral zu sehen.
Die Anführung beider Geschlechter ist uns ein Anliegen, jedoch aus Gründen der leichteren Lesbarkeit leider nicht immer umsetzbar.