Arbeitslos
Arbeitslos – und nicht automatisch wahlberechtigt bei der AK-Wahl
FAIR UND TRANSPARENT setzt sich dafür ein, dass arbeitssuchende Menschen bei der AK-Wahl mitbestimmen und auch kandidieren dürfen –
wahlweise in dem Bundesland, wo sie wohnen oder wo sie vor der dem Jobverlust gearbeitet haben.
Für das Team FAIR UND TRANSPARENT sind die derzeitigen Regelungen zur AK-Wahl in Bezug auf arbeitssuchende Menschen nicht zufriedenstellend:
Menschen, die aus dem Job gedrängt wurden und für längere Zeit keine Arbeit mehr finden können, sind derzeit großteils von der AK-Wahl ausgeschlossen.
Aber
auch arbeitslose Menschen, die heuer grundsätzlich wahlberechtigt wären , sind nicht automatisch wahlberechtigt. Sie
haben eine zusätzliche Hürde zu nehmen und müssen sich erst ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Zuschrift der AK wurde von vielen Menschen aber nicht oder nicht richtig wahrgenommen, wie wir erfahren haben. Damit sind sie jetzt von der Wahl ausgeschlossen.
FAIR UND TRANSPARENT meint, arbeitssuchende Menschen dürfen keine Menschen zweiter Klasse sein!
Deshalb: Volles Wahlrecht und automatische Wahlberechtigung für alle Arbeitssuchenden!
Fair und Transparent