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Wahl-Möglichkeiten

Wählen im Betrieb bzw. im Allgemeinen Wahlsprengel
- vor Ort oder durch Briefwahl


Wählen bei der AK-Wahl ist nicht ganz einfach. Die Möglichkeiten sind unterschiedlich je nachdem, ob jemand in einem (zumeist größeren) Betrieb beschäftigt ist, wo ein eigener Betriebswahlsprengel und damit Wahllokale vor Ort im Betrieb eingerichtet wurden, oder ob er dem Allgemeinen Wahlsprengel zugeordnet ist.
  • Wählen im Betrieb:
    Zumeist sind nur in größeren Betrieben Betriebswahlsprengel direkt vor Ort eingerichtet. Alle Wahlberechtigten eines Betriebswahlsprengels wurden ab 03.04.2024 vom AK-Wahlbüro über ihren Wahlort informiert. Die konkreten Wahlzeiten werden üblicherweise im Betrieb kundgemacht.

    Wer zu diesen Wahlzeiten nicht vor Ort sein wird, bestellt bitte im Wahlbüro eine Wahlkarte bis 07.04.2024. Für das Wählen mittels Briefwahl bei Abwesenheit vom Betrieb lesen Sie bitte unten weiter.

  • Wählen im Allgemeinen Wahlsprengel:
    Alle Wahlberechtigten, die in der Wählerliste eingetragen sind und keinem Betriebswahlsprengel zugeordnet wurden, zählen zum Allgemeinen Wahlsprengel und erhalten Anfang April automatisch eine Wahlkarte zugesendet (Versand am 29.03.2024).

    Wählen können Sie damit
    a) vor Ort in einem der Öffentlichen Wahllokaledes Allgemeinen Wahlsprengels (unbedingt bitte Lichtbildausweis und ggf. auch die Wahlkarte mitnehmen)
    b) am Postweg durch Zurücksenden der ausgefüllten Wahlkarte (achten Sie dabei unbedingt auf die richtige Zusammenstellung der Wahlkarte gemäß der mitgesendeten Anleitung!). Die ausgefüllte Wahlkarte ist bitte bis spätestens 23.04.2024 bei der Post aufzugeben (Poststempel zählt!) und muss bis spätestens 27.04.2024 bei der Hauptwahlkommission eingetroffen sein (aber Achtung, der 27.04.2024 ist ein Samstag, ggf. erfolgt an diesem Tag keine Postzustellung).

    Sollten Sie Anfang bis Mitte Februar 2024 keine Informationen zu ihrer Wahlberechtigung erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an das AK-Wahlbüro (Kontakt siehe unten).

  • Die Briefwahl:
    Während Wahlberechtigte im Allgemeinen Wahlsprengel automatisch Wahlkarten zugesendet bekommen, müssen Betriebswahlsprengeln zugeordnete Wähler eine Wahlkarte beantragen, wenn sie zu den angeführten Wahlzeiten ihres Wahllokals nicht vor Ort sind und somit nicht direkt im Wahllokal wählen können.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte für Wähler aus den Betriebswahlsprengeln muss bis spätestens 07.04.2024 im Wahlbüro einlangen bzw. persönlich eingebracht werden. Beachten Sie bei schriftlicher Beantragung bitte unbedingt die Zeit des Postwegs!
    Achtung: Sie können nach ausgestellter Wahlkarte nicht mehr in ihrem Betriebswahllokal wählen, sondern nur noch
    a) in einem Öffentlichen Wahllokal des Allgemeinen Wahlsprengels (bitte unbedingt Lichtbildausweis und ggf. Wahlkarte mitbringen) oder
    b) mittels Briefwahl (Übermittlung durch die Post)!

    Während die Wahlkarten der Wahlberechtigten des Allgemeinen Wahlsprengels automatisch mit 29.03.2024 versendet werden, werden die von Betriebssprengel-Wählern beantragten Wahlkarten erst nach Erhalt und Bearbeitung des Antrags versendet.

    Bitte beachten Sie, dass Wahlkarten nur gültig sind, wenn
    • sie genauso retourniert werden wie in der beiliegenden Anleitung dargestellt,
    • sie spätestens am 23.04.2024 bei der Post aufgegeben wurden (Datum des Poststempels ist entscheidend!) und
    • sie praktisch bis spätestens 26.04.2024 bei der Hauptwahlkommission eingetroffen sind
      (die Frist geht eigentlich bis 27.04.2024, aber am Samstag erfolgt ggf. keine Postzustellung!).
    Viele Betriebe haben kein eigenes Wahllokal. Das heißt, dass diese Arbeitnehmer dem Allgemeinen Wahlsprengel zugeordnet werden.
    FAIR UND TRANSPARENT hatte aufgrund der dort hohen Zahl an Wahlberechtigten beantragt, mehr Wahllokale im Allgemeinen Wahlsprengel zu eröffnen. Es wurden nun über 80 Wahllokale eingerichtet!
    Gleichzeitig hat das AK-Wahlbüro die Idee geboren, sogenannte Kontaktpersonen in den Betrieben zu suchen, die Wahlkarten vom AK-Wahlbüro übernehmen und an die Mitarbeitenden ausgeben.
    FAIR UND TRANSPARENT empfiehlt aus Gründen der Wahl-Beobachtungsmöglichkeit die persönliche Stimmabgabe in einem der Wahllokale des Allgemeinen Wahlsprengels oder zumindest die persönliche Aufgabe der ausgefüllten Wahlkarten bei der Post. Die Übergabe der ausgefüllten Wahlkarte an andere Personen zur Retournierung bedarf großen Vertrauens!
      Kontakt zum AK-Wahlbüro Wien:
      Technisch Gewerbliche Abendschule (TGA)
      Plößlgasse 13, 2. Stock, 1040 Wien
      E-Mail senden:akwahl@akwien.at
      Telefon: +43 1 501 570 (von 8 bis 16 Uhr)
      Fax: +43 1 501 57 13800
      Website: wien.arbeiterkammer.at/wahl

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