Fair und Transparent
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Was ist die Vollversammlung

Die Vollversammlung ist eine Zusammenkunft aller gewählten Kammerräte (in Wien sind 180 Kammerräte). Bei der Vollversammlung werden wichtige Beschlüsse zur politischen Ausrichtung der Arbeiterkammer Wien, für die Besetzung von Funktionen sowie für den Budgetvoranschlag bzw. zum Rechnungsabschluss gefasst. Ein Referat, der Bericht der Präsidentin bzw. des Präsidenten und der Direktorin bzw. des Direktors sind üblicherweise ebenfalls Bestandteile der Vollversammlung.

Alle gewählten Gruppen können Anträge an die Vollversammlung stellen, um die Ausrichtung der Arbeiterkammer Wien mitzubestimmen. FAIR UND TRANSPARENT hat in der Periode 2019-2024 über 60 Anträge eingebracht.

Die Anträge von FAIR UND TRANSPARENT befassen sich mit einer Vielzahl an Themenbereichen. Auch zu den Vollversammlungen direkt haben wir Anträge für Verbesserungen eingebracht, z.B. dass alle eingebrachten Anträge auf der Website der Arbeiterkammer Wien veröffentlicht werden und auch das Abstimmungsverhalten für die Mitglieder transparent dargestellt wird.

Die Vollversammlungen sind halbjährlich abzuhalten, öffentlich besuchbar und werden via Livestream übertragen und auch aufgezeichnet. Sie sind im Internet auf Youtube bzw. Vimeo abrufbar. Hören Sie dort auch unsere Wortmeldungen!


Aus dem Archiv:

1. Halbjahr 2020:

Eine Besonderheit, die uns nicht gefallen hat, trug sich in der Covid-19-Pandemie zu: Die für das 1. Halbjahr 2020 im Mai geplante 174. Vollversammlung wurde am 1.4.2020 überraschend und ohne Rücksprache mit den Kammerräten auf September 2020 verschoben (entgegen der gesetzlichen Bestimmungen) und am 10.4.2020 plötzlich endgültig abgesagt.
Die Begründungen der Frau Präsidentin waren trotz der COVID-19-Pandemie für uns nicht nachvollziehbar:
"Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, dass im Arbeiterkammergesetz in § 52 festgelegt ist, dass die Vollversammlung mindestens einmal im Kalenderhalbjahr zur ordentlichen Tagung einzuberufen ist. Bei dieser gesetzlichen Anordnung handelt es sich jedoch, laut Auskunft der Aufsichtsbehörde um eine bloße Ordnungsvorschrift. Deren ausnahmsweise Nichteinhaltung ist mit keinen Sanktionen bedroht, solange dadurch nicht die Funktionsfähigkeit der Gesamtorganisation in Frage gestellt oder gar gefährdet würde. Angesichts der durch das derzeitige COVID-19-Virus hervorgerufenen, unmittelbar drohenden Infektionsgefahr würde eine Abhaltung der Tagung der Vollversammlung von mehr als zweihundert in die Abwicklung involvierten Personen, der von der Bundesregierung vorgegebenen Linie zur Eindämmung der COVID-19 Ausbreitung entgegenwirken." (Auszug)

Diese Entscheidung war für uns nicht in Ordnung, weil beispielsweise in Kärnten wurden alle Kammerräte befragt, und die Vollversammlung hat unter besonderen Bedingungen mit einer geringeren Anzahl an Kammerräten vor Ort stattgefunden. In Wien wurden die Kammerräte nicht befragt. Ob es einen diesbezüglichen Beschluss des Vorstands gibt und wie dieser beschrieben war, ist für uns nicht nachvollziehbar, weil nur Mitglieder des Vorstands darin Einsicht haben, alle anderen Kammerräte nicht. Dabei wäre die Abhaltung der Vollversammmlung zu einem späteren Zeitpunkt durchaus möglich gewesen, weil die Covid-19-Situation später wieder günstiger war. Zu diesem Zeitpunkt war die gesetzliche Lage auch so, dass die Vollversammmlung abzuhalten ist.
FAIR UND TRANSPARENT forderte die Abhaltung der Vollversammmlung ein! Ein Anruf im Austria Center bestätigte beispielsweise, dass zu dem Zeitpunkt auch ausreichend große Räumlichkeiten buchbar waren, um Abstand zum Sitznachbarn zu ermöglichen.
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