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Freie Fahrt

Freie Fahrt, wenn es um die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes geht

Einen Arbeitsplatz zu halten oder zu bekommen, ist heute keine einfache Sache.

Derzeit sind rechnerische Wegstrecken von maximal bis zu 2 Std. pro Tag für Vollzeitkräfte und 1,5 Std. pro Tag gesetzlich festgelegt. Eine Überschreitung ist möglich, wenn in einer Region üblicherweise eine längere Anfahrtszeit erforderlich ist oder besonders günstige Arbeitsbedingungen angeboten werden.

Selbst innerhalb von Wien pendelt man schnell länger als eine Stunde zum Arbeitsplatz. Von außerhalb ist man oft noch länger unterwegs. Hinzu kommen Erschwernisse: jährlich neue Öffi-Fahrpläne, Verspätungen, Rote-Welle im städtischen Verkehr, bezirksweise Parkraumbewirtschaftung.

FAIR UND TRANSPARENT fordert: Absicherung des Jahresnetzkartenpreises für die Zone 100. Bei zusätzlicher Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln außerhalb der Zone 100, um an den Arbeitsplatz zu gelangen, Anrechnung dieser Kosten.

FAIR UND TRANSPARENT meint: Wer in Wien arbeitet, sollte in Wien auch kostengünstig parken dürfen. Gleichzeitig sollten die Intervalle öffentlicher Verkehrsmittel und Anschlussverbindungen weiter überprüft und verbessert werden, speziell in den Morgen- und Abendstunden.

Außerdem sollte die bezirksweise Parkraumbewirtschaftung überdacht werden, sie erscheint nicht mehr zeitgemäß. Und vielleicht finden sich auch andere Möglichkeiten, z.B. Schaffung zusätzlicher unterirdischer Parkplätze bei Neubauten (dies wurde in den vergangenen Jahren zum Teil sogar zurückgenommen). In manchen Gegenden hat das Parkpickerl nur kurz Verbesserung gebracht, jetzt zahlt man, und trotzdem ist eine längere Parkplatzsuche angesagt.

Es muss um Verbesserung von Erreichbarkeiten gehen unter Bedachtnahme verschiedener Lebenssituationen. Junge Menschen können leichter Entfernungen zurücklegen als alte oder beeinträchtigte Personen. In manchen Lebensabschnitten muss man täglich mehrere Ziele erreichen, wegen der Kinder und ihrer Bedürfnisse oder wegen zu pflegender Personen oder wegen der Ausübung eines zusätzlichen Ehrenamts oder Freizeitbeschäftigung etc.

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