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Wahlberechtigt?

Wahl-Recht / Wahl-berechtigt



Stichtag für die AK-Wahl-Berechtigung ist der 3.12.2018.

Hier können Sie Ihre Wahlberechtigung abfragen:
https://ws.ak-wahl.at/w19ows.prod/servlet/9/loginmask
  • Automatisch wahlberechtigt sein sollte, wer am Stichtag 3.12.2018 unselbständig beschäftigt oder freier Dienstnehmer (nicht geringfügig!).

  • Einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste müssen stellen:
    Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Karenzierte, Zivil- und Präsenzdiener sowie beim AMS als arbeitslos gemeldete Personen (bis zu 1 Jahr, darüber hinaus nur bei ununterbrochenem Leistungsbezug).
    Diesen Antrag erhalten Sie vom Wahlbüro ca. ab Mitte Jänner 2019 zugesendet.
    Sie müssen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste zeitgerecht zuücksenden, er muss bis spätestens 8.2.2019 im Wahlbüro vorliegen.

Von 11.-16.2.2019 liegt die Wählerliste zur Einsichtnahme auf.
In dieser Zeit kann schriftlich Einspruch erhoben werden.

Ob Sie wahlberechtigt sind, können Sie auch im AK-Wahlbüro unter der Tel. 01/501 570 Mo.-Fr. 07.30 - 17.30 Uhr oder per E-Mail an akwahl@akwien.at abfragen.

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Im Sinne der Gleichberechtigung sind die auf unseren Seiten gebrauchten Formulierungen geschlechtsneutral zu sehen.
Die Anführung beider Geschlechter ist uns ein Anliegen, jedoch aus Gründen der leichteren Lesbarkeit leider nicht immer umsetzbar.